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Pool

auf vertraglicher Grundlage erfolgter Zusammenschluss von mehreren Unternehmen oder Aktionären (– Aktie) zur Verfolgung gleicher Interessen hinsichtlich Leistungs-, Gewinn- und Verlustverteilung (Verlust). Pool ist eine typisch angloamerikanische Konzentrationsform, entspricht dem deutschen Kartell.

(a) Zusammenschluß
(b) Bezeichnung für den Bestand von nach Gattungen zusammengefaßter Wertpapiere.

 

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