A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Prinzip der Fristenkongruenz
Das
Prinzip
der
Fristenkongruenz
besagt, daß sich Kapitalherkunft (-)-
Passiva
) und
Kapitalverwendung
(
Aktiva
) in ihrer
Fristigkeit
entsprechen
soll
en. Das aufgenommene
Kapital
und das damit finanzierte
Vermögen
müssen in ihrer zeitlichen Bindung übereinstimmen.
Langfristig
es
Kapital
soll
auch
langfristig
investiert werden,
kurzfristig
es
Kapital
darf nur
kurzfristig
angelegt werden. Das ist auch
Inhalt
der
Finanzierungsregeln
, die als
horizontal
e Proportionsregeln bezeichnet werden.
goldene Bankregel
,
goldene Bilanzregel
,
goldene Finanzierungsregel
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Prinzip der Einzelbewertung
Prinzip der großen Zahl
Weitere Begriffe :
Bilanz
Franc-Zone
Quarter
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum