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Prinzip der Fristenkongruenz

Das Prinzip der Fristenkongruenz besagt, daß sich Kapitalherkunft (-)- Passiva) und Kapitalverwendung ( Aktiva) in ihrer Fristigkeit entsprechen sollen. Das aufgenommene Kapital und das damit finanzierte Vermögen müssen in ihrer zeitlichen Bindung übereinstimmen. Langfristiges Kapital soll auch langfristig investiert werden, kurzfristiges Kapital darf nur kurzfristig angelegt werden. Das ist auch Inhalt der Finanzierungsregeln, die als horizontale Proportionsregeln bezeichnet werden. goldene Bankregel, goldene Bilanzregel, goldene Finanzierungsregel

 

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