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Privateinlagen
Privateinlagen sind alle
Wirtschaftsgüter
, die ein
Steuerpflichtiger
dem
Betrieb
im Laufe eines
Wirtschaftsjahr
es zugeführt hat. Privateinlagen können die
Inhaber
von
Einzelunternehmen
und
Personengesellschaften
tätigen. Beispiele:
Privat
e Barmittel werden in die Betriebskasse eingelegt; ein Schreibtisch wird aus der Privatwohnung herausgenommen, in die
Geschäftsräume
gestellt und dort genutzt. Werden hingegen dem
Betrieb
Wirtschaftsgüter
für außerbetriebliche Zwecke entnommen (Feinkosthändler Murks bringt
z
.
B
. aus seinem Laden eine Flasche Sekt für eine
privat
e Feier mit nach Hause), dann spricht
man
von Privatentnahmen. Eine Zuführung führt zu einer
Erhöhung
, eine
Entnahme
hingegen zu einer Verminderung des
Betriebsvermögen
s.
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