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Quittung
Quittung heißt die schriftliche
Bestätigung
, die der
Gläubiger
dem
Schuldner
beim Empfang der
Leistung
(
z
.
B
. von
Geld
) erteilt.
ist ein schriftlicher
Beleg
, auf dem der
Gläubiger
dem
Schuldner
den Erhalt der
Leistung
bestätigt. Der
Schuldner
hat einen Rechtsanspruch auf eine Quittung, nachdem er geleistet hat. Geregelt in §§ 368 ff BGB.
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