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Quittung

Quittung heißt die schriftliche Bestätigung, die der Gläubiger dem Schuldner beim Empfang der Leistung (z. B. von Geld) erteilt.

ist ein schriftlicher Beleg, auf dem der Gläubiger dem Schuldner den Erhalt der Leistung bestätigt. Der Schuldner hat einen Rechtsanspruch auf eine Quittung, nachdem er geleistet hat. Geregelt in §§ 368 ff BGB.

 

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