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Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
enthalten
Verfahren
und
Grundsätze
für
Entscheidunge
n über Anträge auf
Gewährung
von
HERMES-Deckung
en und sind seit 1983 gültig. Danach trifft der Bundesminister für
Wirtschaft
Entscheidunge
n über Anträge auf Übernahme von
Ausfuhrgewährleistungen
(
Ausfuhrdeckungen
) mit
Zustimmung
des Bundesministers der
Finanzen
sowie im Einverständnis mit dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister für
wirtschaftlich
e
Zusammenarbeit
und
Entwicklung
. Für das Abstimmungsprocedere wurde der Interministerielle
Ausschuß
für
Ausfuhrgarantie
n und
Ausfuhrbürgschaft
en (IMA) geschaffen. Darüber hinaus übertragen diese
Richtlinien
die
Geschäftsführung
im Zusammenhang mit der Übernahme und
Abwicklung
der
Ausfuhrgewährleistungen
einem Mandatskonsortium, welches aus der
HERMES-Kreditversicherungs AG
und der
C&L Deutsche Revision AG
besteht. Diese
Gesellschaft
en sind beauftragt und ermächtigt, alle die
Ausfuhrgewährleistungen
betreffenden Erklärungen namens, im
Auftrag
und für
Rechnung
des Bundes abzugeben und entgegenzunehmen.
Federführend
für beide
Gesellschaft
en im Rahmen des
Konsortiums
ist die
HERMES-Kreditversicherungs AG
.
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