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Rückkaufswert

Angesammelter verzinster Sparbeitrag einer Kapital-Lebensversicherung. Der Rückkaufswert wird bei Kündigung der Lebensversicherung vor deren Fälligkeit ausgezahlt. Bei seiner Verwendung als Kreditsicherheit gilt er ohne Abschlag als vollwertige Sicherheit in Höhe des von der Versicherungsgesellschaft bestätigten Wertes.

 

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