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Sozialhilfe
früher Fürsorge genannt. Auf der Rechtsgrundlage des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) stellt die Sozialhilfe als »letztes soziales Sicherungsnetz« im Rahmen der öffentlichen Sozialleistungen den Gegenpol zu den Leistungen der Sozialversicherungen dar. Mit der Sozialhilfe soll den Menschen geholfen werden,
1. die nicht in der Lage sind, aus eigenen Kräften ihren Lebensunterhalt zu bestreiten,
2. die sich wegen ihrer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können und
3. die dabei auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten.
Den Betroffenen soll ein Leben, das der Würde des Menschen entspricht, ermöglicht werden. Unterstützung wird nach einer individuellen Bedürftigkeitsprüfung und auf der Grundlage standardisierter Bedarfsnormen gewährt. Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte, Landkreise und von den Ländern bestimmte überörtliche Träger. Zuständig ist die Kommune bzw. der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich der Betroffene aufhält. Die Sozialhilfe kann unterschieden werden in
a) Hilfe zum Lebensunterhalt: meist laufende Unterstützungsleistungen zur Abdeckung des notwendigen Lebensunterhalts der Bedürftigen in pauschalierten Geldleistungen. Größere, nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen sowie Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden gesondert finanziert.
b) Hilfe in besonderen Lebenslagen: Leistungen aufgrund spezieller Notlagen und besonderer Bedarfssituationen, umfasst elf Einzelhilfen:
1. Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage,
2. vorbeugende Gesundheitshilfe,
3. Krankenhilfe,
4. Hilfe zur Familienplanung,
5. Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen,
6. Eingliederungshilfe für Behinderte,
7. Blindenhilfe,
8. Hilfe zur Pflege,
9. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
10. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
11. Altenhilfe.
Gegen Ende des Jahres 1997 erhielten 2,89 Millionen Personen, die in 1,49 Millionen Haushalten lebten, Sozialhilfe, was einer Steigerung von 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Einschließlich der Leistungen an Asylbewerber mußte der Steuerzahler 1997 50,8 Mrd. Mark für die Sozialhilfe einschließlich der Leistungen an Asylbewerber in Höhe 5,2 Mrd. Mark aufbringen. Die Sozialhilfe war mit 4,0 % am Sozialbudget beteiligt. Damit verschlang die Sozialhilfe mehr als alle anderen Sozialen Hilfen und Dienste zusammen:
Jugendhilfe 29,5 Mrd. Mark oder 2,4 %, Ausbildungsförderung 1,8 Mrd. Mark oder 0,1 %, Wohngeld 7,0 Mrd. Mark oder 0,6 %, Öffentlicher Gesundheitsdienst 3,2 Mrd. Mark oder 0,3 % sowie Leistungen zur Vermögensbildung 10,0 Mrd. Mark oder 0,8 % (Quelle: Datenreport 1999, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000). Zur Steigerung der Zahl der Sozialhilfeempfänger heißt es ebenda: »Seit In-Kraft-Tre-ten des Bundessozialhilfegesetzes im Juni 1962 ist besonders die Zahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, der so genanntenSozialhilfe im engeren SinneFürsorgeanspruch
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