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Tarifliche Zusatzleistungen

Leistungen des Arbeitgebers, die neben den tarifvertraglich geregelten Arbeitsentgelten (Lohn und Gehalt) zusätzlich an die Arbeitnehmer gezahlt werden, nennt man tarifliche Zusatzleistungen. Sie werden in der Regel einmalig (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) und bei besonderen zusätzlichen Belastungen (Überstundenzuschläge) gezahlt.

 

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