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Tarifliche Zusatzleistungen
Leistungen
des
Arbeitgeber
s, die neben den
tarifvertraglich
geregelten
Arbeitsentgelt
en (
Lohn
und Gehalt) zusätzlich an die
Arbeitnehmer
gezahlt werden, nennt man tarifliche
Zusatzleistungen
. Sie werden in der
Regel
einmalig (
Urlaubsgeld
,
Weihnachtsgeld
) und bei besonderen zusätzlichen
Belastungen
(Überstundenzuschläge) gezahlt.
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