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Tarifliche Zusatzleistungen
Leistungen
des
Arbeitgeber
s, die neben den
tarifvertraglich
geregelten
Arbeitsentgelt
en (
Lohn
und
Gehalt
) zusätzlich an die
Arbeitnehmer
gezahlt werden, nennt
man
tarifliche
Zusatzleistungen
. Sie werden in der Regel einmalig (
Urlaubsgeld
,
Weihnachtsgeld
) und bei besonderen zusätzlichen
Belastungen
(Überstundenzuschläge) gezahlt.
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