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Verbrauchsfolgefiktion
Bei der Sammelbewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens gemäß § 256 HGB wird von einer bestimmten Verbrauchsfolgefiktion ausgegangen. Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz unterstellt werden, daß die zuerst oder zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert worden sind:
Fifo-Methode (fifo = first in, first out),
Lifo-Methode (lifo = last in, first out),
Hifo-Methode (hifo = highest in, first out),
Lofo-Methode (lofo = lowest in, first out). Durch die Anwendung eines Verbrauchsfolgeverfahrens bei der Sammelbewertung kann die Unternehmung den Gewinn gezielt beeinflussen.
Nach Adler/Düring/Schmaltz liegt es im Wesen jeder Fiktion, daß die zugrundeliegende Annahme von der Wirklichkeit abweichen kann. Allerdings darf nach Coenenberg die unterstellte Verbrauchsfolge nicht in krassem Widerspuch zur Wirklichkeit stehen.
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