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Zweckleistung
diejenigen
Leistungen
eines
Unternehmen
s, die sich unmittelbar aus dem Zweck des
Betriebe
s ergeben (
Produktion
von
Sachgüter
n und/ oder
Dienstleistungen
) und deren
Erstellung
eine
Forderung
der
Unternehmensleistung
an den
Betrieb
darstellt (siehe
Zweckleistungsprogramm
). Für das Bestehen eines
Unternehmen
s ist darüber hinaus die
Erstellung
von
Leistungen
notwendig, die außerhalb des eigentlichen
Betriebszweck
es liegen, insbesondere
soziale Leistungen
(Kantinenbetrieb,
Betrieb
von Erholungsheimen) und gesellschaftliche Betätigungen (Unterstützung von
Stiftungen
).
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Weitere Begriffe :
Einmanngesellschaft
Qualitätsinformationssystem
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