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Stiftungen
Stiftung
en können in zwei Rechtsformiewändern" auftreten, und zwar als 0
Stiftung
des
privat
en Rechts. Sie ist eine
juristische Person
, deren Rechtsverhältnisse sich nach dem BGB regeln (5 80ff. BGB). Zur Entstehung ist ein Stiftungsakt erforderlich. In jedem Fall ist er am
Gewinn
und auch an einem eventuellen
Verlust
des betreffenden
Unternehmen
s beteiligt. Die Verlustbeteiligung kann jedoch im
Gesellschaftsvertrag
ausgeschlossen werden.
Man
bezeichnet dies als typische
stille Gesellschaft
. Es kann hierüber hinaus auch noch vereinbart werden, dass der stille
Gesellschafter
im Falle der
Auflösung
der
Gesellschaft
so gestellt wird, als wäre er am
Gesellschaftsvermögen
beteiligt. Diese
Form
bezeichnet
man
als
atypische stille Gesellschaft
.
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