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Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse, allgemeine Anforderungen
Nach
MaRisk
muss jede Bank angemessene
Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse
einrichten, die
Identifizierung
,
Beurteilung
,
Steuerung
und Überwachung sowie
Kommunikation
der wesentlichen
Risiken
gewährleisten. Diese
Prozesse
sollen in ein integriertes
System
zur Ertrags- und Risikosteuerung (Gesamtbanksteuerung) eingebunden werden. Die
Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse
müssen gewährleisten, dass die wesentlichen
Risiken
frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können.
Wechselwirkungen
zwischen den unterschiedlichen
Risikoarten
sollen berücksichtigt werden. Für die im Rahmen der
Risikotragfähigkeit
berücksichtigten
Risiken
müssen regelm. angemessene
Szenarioanalyse
n
angestellt
werden. Die
Bankgeschäftsleitung
muss sich in angemessenen Abständen über
Risikosituation
und Ergebnisse der
Szenarioanalyse
n
bericht
en lassen. Die
Risikoberichterstattung
muss in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise verfasst werden. Sie muss neben der Darstellung auch eine
Beurteilung
der
Risikosituation
umfassen. In die
Risikoberichterstattung
müssen bei
Bedarf
auch
Handlung
s vorschläge - bspw. zur
Risikoreduzierung
- aufgenommen werden. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche
Information
en müssen unvzgl. an
Geschäftsleitung
, jeweilige Verantwortliche und ggf.
interne Revision
weitergeleitet werden, sodass geeignete Massnahmen bzw.
Prüfungshandlungen
frühzeitig eingeleitet werden können. Die
Geschäftsleitung
muss das
Aufsichtsorgan
vierteljährlich über die
Risikosituation
in angemessener Weise schriftlich informieren.
Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse
müssen
zeitnah
an sich ändernde
Bedingungen
angepasst werden.
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