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Information

wird definiert als zweckorientiertes Wissen. Daten sind die Grundlage von Informationen, sie werden erst durch ihren Zweckbezug zu eigentlichen Informationen. Der Aussageinhalt und die Aussageform sind die zwei wesentlichen Merkmale der Information. In der Entscheidungslehre können eine Reihe von Informationsarten unterschieden werden: z.B. faktische Informationsart (Ist-Aussage über die Wirklichkeit oder Vergangenheit); prognostische Informationsart (Wird-Aussage über die Zukunft); normative Informationsart (z.B. Sol1Aussage über Ziele).

Information ist nach Waldemar Wittmann zweckorientiertes Wissen, das zur Erreichung eines Zweckes, nämlich einer möglichst vollkommenen Entscheidung, eingesetzt wird.

(engl. information) Dieser grundlegende Begriff wird wie die angrenzenden Begriffe Daten und Wissen, die oft synonym oder zur gegenseitigen Definition verwandt werden, in Wissenschaft und Praxis nicht einheitlich definiert und verwendet. Etymologisch ist er von dem lateinischen Begriff informatio = Formgebung, Gestaltung, Erläuterung abgeleitet.

1) In der klassischen Informationstheorie wird Information (nach Shannon und Wiener) als das Maß der Reduktion von Unbestimmtheit verstanden. Dieser Informationsbegriff steht aus dem Blickwinkel der Übertragung von Informationen in engem Zusammenhang zur Nachrichtentechnik und ist damit für die Wirtschaftswissenschaften
nur bedingt zweckmäßig.

2) In der Betriebswirtschaftslehre wird Information (nach Wittmann) teilweise als zweckbezogenes Wissen zur Vorbereitung und Durchführung von Handlungen und Entscheidungen verstanden. Damit stellen Informationen jeweils die Teilmenge der Wissensbasis dar, die für den konkret betrachteten Zweck relevant ist. Dieser Ansatz steht allerdings dem allgemeinsprachlichen Verständnis entgegen, dass Wissen in der Begriffshierarchie auf einer höheren Ebene als Information steht. Ferner ist zunächst der Begriff Wissen zu erklären.

3) Systematisch kann man Daten, Information und Wissen folgendermaßen hierarchisch abgrenzen (vgl. die Abbildung auf S. 149). Daten sind Zeichen oder kontinuierliche Funktionen, die aufgrund von bekannten oder unterstellten Abmachungen oder vorrangig zum Zwecke der Verarbeitung Informationen darstellen (DIN 44300). Das heißt, Daten können als technische Repräsentationen von Informationen betrachtet werden. Die Interpretation von Daten in einem Kontext führt zu Informationen im Sinne von Kenntnissen zu Sachverhalten. Beispielsweise kann die Zeichenkette 13101974 die Information induzieren, dass das Geburtsdatum einer bestimmten Person der 13. Oktober 1974 ist. Informationen sind ein immaterielles Gut (Güter), das dazu dient, zweckorientiertes Wissen zu bilden. Wissen kann man verstehen als kognitiv verarbeitete und «verstandene» Informationen im Sinne der Kenntnis von Zusammenhängen (Mustern). Der Zweck von Wissen besteht in der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen und Handlungen. Beispielsweise kann aus einer Analyse von empirischen Informationen zum Käuferverhalten (hypothetisches) Wissen über entsprechende Kausalzusammenhänge resultieren, was wiederum Entscheidungen zu einzusetzenden Marketingmethoden unterstützt.

4) Zunehmende Bedeutung gewinnt die Betrachtung von Informationen als Produktionsfaktor. Analog zu den klassischen Produktionsfaktoren ergibt sich hieraus die betriebliche Aufgabe des Managements der Ressource Information (Informationsmanagement). Primäres Ziel ist dabei die Unterstützung von Entscheidungsprozessen durch Verarbeitung und Bereitstellung relevanter Informationen zur Deckung des Informationsbedarfs betrieblicher Entscheidungsträger. Während im betrieblichen Kontext oft alle notwendigen Daten bzw. Informationen potenziell vorhanden sind (z. B. die grundlegenden Transaktionsdaten in klassischen Datenbanksystemen), bleibt die spezifische Erschließung dieser Informationen i. d. R. immer noch ein Problem. Dementsprechend benötigt man etwa spezielle Informationssysteme wie r Entscheidungsunterstützungssysteme, die unter Nutzung von Daten bzw. Informationen aus betrieblichen Administrations und Dispositionssystemen die zum Vorbereiten, Treffen und Durchsetzen von Entscheidungen notwendigen Informationen liefern (sollen).

Als I. wird Wissen über Sachverhalte und Vorgänge der Realität bezeichnet, das der Vorbereitung von Handlungen (Planung) dient. Teilweise wird der Begriff unter dem besonderen Aspekt der Wissensübermittlung auf noch nicht beim Empfänger vorhandenes Wissen beschränkt. Die Gesamtheit des Wissens über die Realität teilt sich damit in I. und Red und anz (»überflüssiges« Wissen) auf. Die Abgrenzung zwischen I. und Red und anz kann nach dieser Definition nur mit Bezug auf ein bestimmtes Subjekt und eine bestimmte Situation vorgenommen werden. I. werden übermittelt, gespeichert und verarbeitet. Zu diesen Zwecken werden sie aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen in Zeichen (z. B. Buchstabe, Zahl, Wort) abgebildet, die mit einer wahrnehmbaren Substanz, dem Zeichenträger (Formular, Magnetplatte etc.) verbund en sind. Eine Übermittlung von I. (Kommunikation) ist notwendig, wenn I. Quelle und I. Benutzer nicht identisch sind. Durch Speicherung werden die Zeiträume zwischen I. Empfang bzw. Generierung und I. Verarbeitung bzw. Weitergabe überbrückt. I. Verarbeitung umfaßt die Änderung der Darstellungsform (z. B. Übertragung von einem Formular auf eine Magnetplatte), die Ordnung (Klassifizieren, Sortieren) nach bestimmten Merkmalen und die Verknüpfung von I. nach bestimmten Regeln. Soweit diese Vorgänge unter Abstraktion vom Bedeutungsgehalt der Zeichen vorgenommen werden können, können sie automatisierten Sachmitteln übertragen werden. Mit Bezue auf den Zweck der Handnformationsauswertung, Methoden der lungsvorbereitung können vollkommene und unvollkommene I. unterschieden werden. Bei unvollkommenen I. genügt der Wissensstand eines » Entscheidungssubjekts nicht, um die Konsequenzen der zur Wahl stehenden Handlungen eindeutig zu bestimmen. Mit den aus dieser Unsicherheit resultierenden Problemen befaßt sich im einzelnen die Entscheidungstheorie. I. können außerdem in unterschiedlichem Maße verdichtet werden: Dabei werden detaillierte I. zu globaleren I. zusammengefaßt (z. B. Umsätze einzelner Artikelarten zum Umsatz einer Artikelgruppe). Unter Verlust an I. Gehalt kann so eine organisatorische Einheit durch Reduktion der zu verarbeitenden I. Menge entlastet werden. Von besonderer organisatorischer Bedeutung ist die Unterscheidung in motivationsbezogene und aufgabenbezogene I. Motivationsbezogene I. (FührungsI.) dienen der Beeinflussung der Leistungsbereitschaft von Aufgabenträgern; aufgabenbezogene I. umfassen neben relevanten I. über die Umwelt Entscheidungsergebnisse organisatorischer Einheiten, die die Entscheidungssituation der die I. erhaltenden Entscheidungseinheit beeinflussen (Koordination).

 

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