Wichtige s technischorganisatorisches Hilfsmittel der Anlagenwirtschaft. Bei einem umfangreichen Anlagenbestand ist sie wegen ihrer vielseitigen Gliederungsmöglichkeiten listenmäßigen Nachweisen überlegen. Grundsätzlich sollte für jeden Anlagengegenstand eine gesonderte Karte geführt werden. Die Anlagekarten enthalten neben wirtschaftlichen Daten für Zwecke der Bilanzierung und Kostenrechnung in aller Regel auch technische Angaben, z. B. Hersteller, Inbetriebnahmetermin, Garantiezeiten, Leistungswerte usw. Anlagekarteien gelten als Bestandsverzeichnis gemäß § 39 Abs. 2 HGB. Voraussetzung ist, daß jeder Zugang und jeder Abgang laufend eingetragen wird und mindestens die folgenden Angaben enthalten sind: genaue Bezeichnung des Gegenstandes; Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs oder Herstellungskosten; Bilanzwert am Bilanzstichtag; Tag des Abgangs. In diesem Fall kann auf eine jährliche körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) des beweglichen Anlagevermögens verzichtet werden.