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Bietungsgarantie

Bankgarantie zur Sicherstellung einer Vertragsstrafe bei der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen. Sie findet in erster Linie Anwendung bei der Vergabe internationaler Ausschreibungen. Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens verlangt der Auftraggeber von den Teilnehmern die Abgabe einer Bietungsgarantie. Diese dient zur Abdeckung einer Vertragsstrafe bei Zurückziehung oder Änderung des Angebots während der Ausschreibungsphase bzw. der Nichtannahme nach Zuschlagserteilung.

Tender Guarantee, Garantie de Soumission, Bid Bond dient bei Ausschreibungen der finanziellen Absicherung der ausschreibenden Stelle für den Fall, daß der Bieter die mit der Abgabe des Angebots übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt, das heißt im Zuschlagsfall den Vertrag nicht unterzeichnet und - falls in den Ausschreibungsbedingungen vorgesehen -die Bietungsgarantie nicht durch eine Liefer- und Leistungsgarantie ablöst oder während der Bindefrist erklärt, daß er das Angebot zurückzieht. Die Höhe der Garantie ist abhängig von den Ausschreibungsbedingungen. Sie ist in der Regel unbeschadet der Höhe des Angebots entweder über einen in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Betrag oder über einen in den Ausschreibungsbedingungen genannten festen Prozentsatz der Angebotssumme zu erstellen.

 

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