Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt ein Gesetzeswerk, das seit dem L 1. 1900 in Kraft ist. Es ist Teil und Kern des Privatrechts, gegliedert in 5 Bücher. Der allgemeine Teil des BGB ist gleichzeitig der allgemeine Teil des deutschen Privatrechts. In den Büchern 2 bis 5 des BGB finden sich Regelungen zum Schuldrecht (Rechte und Pflichten, die in einem Schuldverhältnis bestehen), 0 zum Sachenrecht (Herrschaftsbeziehung einer Person zu einer Sache wie z. B. Besitz und Eigentum), zum Familienrecht (z. B. zur Ehe) und 0 zum Erbrecht.