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Capital Reserves

S. Kapitalrücklage
Kapitalrücklagen sind Teil des Eigenkapitals. Darunter versteht man bestimmte Zuzahlungen von Gesellschaftern und Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen erzielt wurden. Die IAS sehen keine Gliederungsstruktur des Eigenkapitals und auch keine Definition der Position Kapitalrücklage vor. Wegen des Grundsatzes True and Fair View ist trotzdem eine Unterscheidung zwischen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet wurden („revenue reserves“), und Rücklagen, die niemals Ergebnisbestandteil waren (Kapitalrücklagen), vorzunehmen. Die Kapitalrücklagen bilden zusammen mit dem Grundkapital das in das Unternehmen eingezahlte Kapital.

 

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