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Europäische Zahlungsunion (EZU)

European Payment Union (EPU)
am 19. September 1950 unterzeichnetes und rückwirkend zum 1. Juni desselben Jahres in Kraft getretenes Abkommen. Es regelte im Rahmen eines multilateralen Verrechnungs- und Beistandskreditsystems (Abkommenskonten) den Zahlungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Organization for European Economic Coope-ration (OEEC)), um auf diese Weise zur schrittweisen Herstellung der Konvertibilität beizutragen. Die EZU hatte ihren Sitz in Paris. Ihr Gründungskapital (350 Millionen USD) stammte aus den Mitteln des Marshallplans (Europäisches Wiederaufbauprogramm (ERP)). Als 14 west-europäische Länder zum 1. Januar 1958 die Konvertibilität ihrer Währungen einführten, hatte die EZU ihr Hauptziel erreicht. Sie wurde am 27. Dezember 1958 vom Europäischen Währungsabkommen (EWA) abgelöst. Verbliebene Forderungen der Gläubigerländer wurden durch bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedsländern geregelt, gewisse Teilbeträge sofort aus EZU-Mitteln abgedeckt. Das verbliebene Kapital wurde dem Europäischen Fonds des EWA zugeführt, das den multilateralen Zahlungsbilanzausgleich zwischen den Vertragsparteien bis 1972 organisierte.

 

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