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Europäische Zahlungsunion (EZU)
European Payment Union (EPU)
am 19. September 1950 unterzeichnetes und rückwirkend zum 1. Juni desselben Jahres in Kraft getretenes Abkommen. Es regelte im Rahmen eines multilateralen Verrechnungs- und Beistandskreditsystems (
Abkommenskonten
) den
Zahlungsverkehr
zwischen den
Mitgliedstaaten
der
Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit
(Organization for
European
Economic Coope-ration (
OEEC
)), um auf diese Weise zur schrittweisen
Herstellung
der
Konvertibilität
beizutragen. Die EZU hatte ihren
Sitz
in
Pari
s. Ihr Gründungskapital (350 Millionen USD) stammte aus den
Mittel
n des Marshallplans (
Europäisches Wiederaufbauprogramm
(
ERP
)). Als 14 west-europäische Länder zum 1. Januar 1958 die
Konvertibilität
ihrer
Währung
en einführten, hatte die EZU ihr
Hauptziel
erreicht. Sie wurde am 27. Dezember 1958 vom Europäischen Währungsabkommen (EWA) abgelöst. Verbliebene
Forderungen
der Gläubigerländer wurden durch
bilateral
e Abkommen zwischen den Mitgliedsländern geregelt, gewisse Teilbeträge sofort aus EZU-
Mittel
n abgedeckt. Das verbliebene
Kapital
wurde dem Europäischen
Fonds
des EWA zugeführt, das den multilateralen
Zahlungsbilanzausgleich
zwischen den
Vertragspartei
en
bis
1972 organisierte.
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