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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

wurde im Rahmen der Römischen Verträge am 25. März 1957 zusammen mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) von den sechs Unterzeichnerstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Der EWG-Vertrag sah unter anderem folgende Hauptziele vor:
Die Schaffung einer Zollunion;
eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittländern;
die Beseitigung von Hemmnissen für den freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Europäischer Binnenmarkt);
eine gemeinsame Agrarpolitik;
eine gemeinsame Verkehrspolitik;
die Förderung des freien Wettbewerbs;
die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten;
die Angleichung der Rechtsvorschriften;
die Schaffung eines Europäischen Sozialfonds (ESF) und einer Europäischen Investitionsbank (EIB). Die institutionellen Strukturen der drei Gemeinschaften wurden 1967 durch den Fusionsvertrag verschmolzen, so daß sie seitdem durch gemeinsame Organe der Europäischen Union
vertreten werden. Die EWG fand de facto mit dem Fusionsvertrag ihr Ende, bestand de jure jedoch fort und erhielt durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) erweiterte Kompetenzen. Dieser Kernfunktion innerhalb der drei Europäischen Gemeinschaften (EG) wurde durch den Vertrag über die Europäische Union Rechnung getragen. Der im allgemeinen Sprachgebrauch sowie zur Betonung des Integrationsgedankens übliche Singular «Europäische Gemeinschaft» (EG) stellt nach Art. G des EUV vom 7. Februar 1992 zukünftig die alleinige Bezeichnung für die bisherige EWG dar.

 

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