vertreten werden. Die EWG fand de facto mit dem Fusionsvertrag ihr Ende, bestand de jure jedoch fort und erhielt durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) erweiterte Kompetenzen. Dieser Kernfunktion innerhalb der drei Europäischen Gemeinschaften (EG) wurde durch den Vertrag über die Europäische UnionRechnung getragen. Der im allgemeinen Sprachgebrauch sowie zur Betonung des Integrationsgedankens übliche Singular «Europäische Gemeinschaft» (EG) stellt nach Art. G des EUV vom 7. Februar 1992 zukünftig die alleinige Bezeichnung für die bisherige EWG dar.