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Freie Berufe
Berufsgruppe, die nicht als
Gewerbe
angesehen wird, aber
selbständig
eine bestimmte
Leistungserstellung
betreibt. Beispielsweise sind ärzte, Architekten, Künstler, Rechtsanwälte,
Steuerberater
oder
Wirtschaftsprüfer
selbständig
e
Freiberufler
.
Angehörige
der
freien
Berufe betreiben kein
Gewerbe
, sind daher nicht
Kaufleute
und unterliegen daher auch nicht der Gewerbesteuerpflicht. Gem. §1 II des 1998 verabschiedeten Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes „ . . .
haben
Freie Berufe im Allgemeinen auf der
Grundlage
besonderer beruflicher
Qualifikation
en oder schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortlich
e und fachliche unabhängige Erbringung von
Dienstleistungen
höherer Art im
Interesse
der
Auftraggeber
und der Allgemeinheit zum Inhalt“.
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