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Freie Berufe

Berufsgruppe, die nicht als Gewerbe angesehen wird, aber selbständig eine bestimmte Leistungserstellung betreibt. Beispielsweise sind ärzte, Architekten, Künstler, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer selbständige Freiberufler. Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher nicht Kaufleute und unterliegen daher auch nicht der Gewerbesteuerpflicht. Gem. §1 II des 1998 verabschiedeten Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes „ . . . haben Freie Berufe im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachliche unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“.

 

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