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Freizeichnungsklausel
Freizeichnungsklausel 1.
Klausel
in einem
Angebot
, mit der ein Anbietender seine Bindung an den Angebotsinhalt ganz oder teilweise ausschließt. 2.
Klausel
in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eines
Vertrag
s, mit der die
Gewährleistungsansprüche
eines
Käufer
s eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
1.
Klausel
, durch die eine
Bank
- vor allem in den
AGB
- in bestimmten Fällen ihre
Haftung
für dem
Bankkunden
entstehende Schäden,
Nachteil
e usw. ausschliesst (
Haftungsausschluss
), sich frei zeichnet.
2.
Klausel
, durch die eine
Bank
ihre Bindung an ein bestimmtes, dem
Bankkunden
gemachtes
Angebot
ausschliesst. Meist formuliert:
freibleibend
.
3. Beim
Wechsel
selten
verwendete
Angstklausel
(
ohne Obligo
,
ohne Haftung
u.dgl.) des
Aussteller
s oder eines
Indossant
en. Setzt die
Qualität
des
Wechsel
s stark herab.
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