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Freizeichnungsklausel

Freizeichnungsklausel 1. Klausel in einem Angebot, mit der ein Anbietender seine Bindung an den Angebotsinhalt ganz oder teilweise ausschließt. 2. Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertrags, mit der die Gewährleistungsansprüche eines Käufers eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

 

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