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Freizeichnungsklausel
Freizeichnungsklausel 1.
Klausel
in einem
Angebot
, mit der ein Anbietender seine Bindung an den Angebotsinhalt ganz oder teilweise ausschließt. 2.
Klausel
in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eines
Vertrag
s, mit der die
Gewährleistungsansprüche
eines
Käufer
s eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
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Freiwilliger, sekundärer Sozialaufwand
Freizonen
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Sorgfaltspflicht bei Börsengeschäften
Fair Presentation
Zollstraßen
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