. Rechtsgrundlage sind in Deutschland die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)-Mit jedem Speditionsvertrag ist üblicherweise eine Speditions- und Rollfuhrversicherung (SVS/RVS) verbunden, durch die der Spediteur seine Haftung auf eine Versicherung überträgt. Bei Zwischenlagerungen übernehmen in der Regel Lagerhalter die Verantwortung für die Erhaltung von Quantität und Qualität der Ware. Sie haften für Schadenersatz, wenn Schäden infolge unzulänglicher kaufmännischer Sorgfalt auftreten. Von gebrochenem Transithandel (Transithandelsgeschäfte) wird gesprochen, wenn der Transithändler in einem Zollager oder Freihafen eine Bearbeitung, Umsortierung oder Neuverpackung der Ware vornimmt (zum Beispiel nach einem Landtransport für den Seeverkehr).