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Gegen-Akkreditiv
Sonderform
des
Dokumentenakkreditivs
, das als Unter-
Akkreditiv
zu einem bereits bestehenden Haupt-
Akkreditiv
(Original-
Akkreditiv
) eröffnet wird. Es wird notwendig, wenn der
Exporteur
seinem oder anderen
Lieferanten
ebenfalls eine
Sicherheit
in
Form
eines
Akkreditivs
gewähren muß, das Haupt-
Akkreditiv
jedoch nicht
übertragbar
ist oder der Dritte eine Übertragung oder
Abtretung
ablehnt. Der
Begünstigte
des Haupt-
Akkreditivs
ist deshalb der
Auftraggeber
des Gegen-Ak-kreditivs. Beide
Akkreditive
beziehen sich auf dieselbe
Warenlieferung
und sollten zur Risikominderung möglichst die gleichen
Dokumente
und
Bedingung
en vorsehen. Es können grundsätzlich jedoch auch unterschiedliche
Bedingung
en und
Dokumente
vorliegen. Alternativ werden auch die Begriffe Back to Back Credit, Secondary Credit (USA), Countervailing Credit, Counter Credit (
Großbritannien
), Credit Dos-ä-Dos Contre-Credit (
Frankreich
), Hilfs-
Akkreditiv
oder Unter-
Akkreditiv
verwendet.
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Gegenakkreditiv
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