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Gegen-Akkreditiv

Sonderform des Dokumentenakkreditivs, das als Unter-Akkreditiv zu einem bereits bestehenden Haupt-Akkreditiv (Original-Akkreditiv) eröffnet wird. Es wird notwendig, wenn der Exporteur seinem oder anderen Lieferanten ebenfalls eine Sicherheit in Form eines Akkreditivs gewähren muß, das Haupt-Akkreditiv jedoch nicht übertragbar ist oder der Dritte eine Übertragung oder Abtretung ablehnt. Der Begünstigte des Haupt-Akkreditivs ist deshalb der Auftraggeber des Gegen-Ak-kreditivs. Beide Akkreditive beziehen sich auf dieselbe Warenlieferung und sollten zur Risikominderung möglichst die gleichen Dokumente und Bedingungen vorsehen. Es können grundsätzlich jedoch auch unterschiedliche Bedingungen und Dokumente vorliegen. Alternativ werden auch die Begriffe Back to Back Credit, Secondary Credit (USA), Countervailing Credit, Counter Credit (Großbritannien), Credit Dos-ä-Dos Contre-Credit (Frankreich), Hilfs-Akkreditiv oder Unter-Akkreditiv verwendet.

 

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