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Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist ein Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung regelt das Statut. Änderungen des Statuts können nur über den Beschluß der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung erfolgen.

ist die Zusammenkunft der Inhaber von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der in § 46 GmbHG aufgeführten Angelegenheiten (z.B. Feststellung der Jahresbilanz, Verteilung des Gewinns, Bestellung von Geschäftsführern usw.). Sie entspricht der Hauptversammlung einer AG und der Generalversammlung einer Genossenschaft.

 

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