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Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist ein
Organ
der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
. Die
Aufgabe
n der Gesellschafterversammlung regelt das
Statut
. Änderungen des
Statut
s können nur über den Beschluß der
Gesellschafter
in der Gesellschafterversammlung
erfolg
en.
ist die Zusammenkunft der
Inhaber
von
Geschäftsanteil
en einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
zum Zwecke der in § 46
GmbHG
aufgeführten Angelegenheiten (
z
.
B
. Feststellung der
Jahresbilanz
,
Verteilung
des
Gewinn
s,
Bestellung
von
Geschäftsführer
n usw.). Sie entspricht der
Hauptversammlung
einer
AG
und der
Generalversammlung
einer
Genossenschaft
.
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