Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kumulative Dividende

(nachzahlungspflichtige Dividende) Verpflichtung zur Dividendennachzahlung auf Vorzugsaktien gem. § 193 (1)AktG, wenn aufgrund schlechter Ertragslage eine Dividendenzahlung ausfällt. In diesem Falle ist in den Folgeperioden eine entsprechende Nachzahlung vorzunehmen (gem. § 140 (2)AktG). Vorteile für diese Aktionäre bestehen in zweifacher Hinsicht: Schwankende Ertragslagen werden mittelfristig ausgeglichen und im Falle von stimmrechtslosen Vorzugsaktien erhalten deren Inhaber unter bestimmten Bedingungen gem. § 140 (2)AktG ein zeitlich befristetes Stimmrecht.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kumulative Abweichungsanalyse
Kumulative Vorzugsaktie

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Gesellschaften Subventionsbetrug Nutzenmaximierung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum