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Kumulative Dividende
(nachzahlungspflichtige
Dividende
)
Verpflichtung
zur Dividendennachzahlung auf
Vorzugsaktien
gem. § 193 (1)
AktG
, wenn aufgrund schlechter
Ertragslage
eine
Dividendenzahlung
ausfällt. In diesem Falle ist in den Folgeperioden eine entsprechende Nachzahlung vorzunehmen (gem. § 140 (2)
AktG
).
Vorteil
e für diese
Aktionäre
bestehen in zweifacher Hinsicht: Schwankende
Ertragslage
n werden
mittelfristig
ausgeglichen und im Falle von
stimmrechtslos
en
Vorzugsaktien
erhalten deren
Inhaber
unter bestimmten
Bedingung
en gem. § 140 (2)
AktG
ein zeitlich befristetes
Stimmrecht
.
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Kumulative Vorzugsaktie
Weitere Begriffe :
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Gesellschaften
Subventionsbetrug
Nutzenmaximierung
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