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Leerverkauf

ist beim -Termingeschäft der Verkauf eines auf Baisse spekulierenden Verkäufers, ohne daß er im Moment des Geschäftsabschlusses die Wertpapiere besitzt. Er hofft, im Zeitpunkt der Erfüllung diese billiger erstehen zu können.

Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt, sondern erst erwerben muß. An deutschen Börsen nicht möglich.

 

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