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Letter of Intent

Lettre d?lntention, Absichtserklärung
Schriftliche Erklärung in Verträgen, in denen sich die Vertragspartner gemeinsamer Verhandlungsziele versichern oder eine Partei einer anderen eine - in der Regel unverbindliche - Offerte macht.
Verbindliche Erklärung eines kreditnehmenden Landes im Zusammenhang mit Kreditgewährungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) (oft im Rahmen von Kofinanzierungen). Hierin verpflichtet sich das Land, die in seinem Falle vom IWF festgelegten Auflagen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen einzuleiten und einzuhalten.
In den Vereinigten Staaten verwendete Bestätigung einer vorläufigen Order, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen endgültig erteilt werden soll (wird).

Als Letter of Intent bezeichnet man ein Dokument, das eine Zuschlagszusicherung enthält, d.h. eine Absichtserklärung des Abnehmers, den Kauf bei einem bestimmten Lieferanten tätigen zu wollen, ohne jedoch einen formaljuristischen Rechtsanspruch zu begründen (vgl. Backhaus, 1999, S. 562). Derartige Absichtserklärung
en haben bei der Vermarktung von Investitionsgütern, so im Anlagengeschö/t und im Systemgeschäft, die sich üblicherweise in mehreren Phasen vollzieht (Investitionsgütermarketing), große Bedeutung. Mit der Erteilung des Letter of Intent endet i.d.R. die Kundenverhandlungsphase.

1. Absichtserklärung. Bei Kreditgewährungen des IWF - oft im Rahmen von Kofinanzierungen -schriftliche Aufstellung der Auflagen und wirtschaftspolitischen Massnahmen, die der IWF dem Kredit nehmenden Land auferlegt und die dieses einzuhalten bzw. einzuleiten sich verpflichtet.
2. Bestätigung einer vorläufigen Order oder Bestellung, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen endgültig erteilt wird (werden soll).

 

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