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Sollkostenfunktion

Begriff der flexiblen Plankostenrechnung, dient der Kontrolle des Kostenanfalls in den einzelnen Kostenstellen (vgl. Kontrolle der Betriebsgebarung). Anstelle von fixierten Vorgabekosten, die auf einen bestimmten Grad der Beschäftigung der Kostenstelle bezogen sind, werden den Kostenstellen nach Kostenarten und Beschäftigungsgraden differenzierte Kosten vorgegeben. Mit Hilfe dieser Kostenfunktionen können die Sollkosten bei gegebener Istbeschäftigung ermittelt und mit den effektiven Istkosten verglichen werden. Wegen dieser Anpassung der Sollkosten an die jeweilige Istbeschäftigung spricht man auch von flexiblen Sollkosten. Zur Berechnung der Sollkosten vgl. Variator, stufenförmige Sollkostenfunktion.

 

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