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Kostenstelle
»Ort« der Kostenentstehung und Bezugsgröße für die -« Kostenrechnung. Zur Kostenerfassung wird der Betrieb nach räumlichen, funktionellen oder verrechnungstechnischen Aspekten in rechnungsmäßig isolierte und ggf. selbstverantwortliche Kostenstellen gegliedert, z. B. Fitness-Studio eines Kongresshotels.
Kostenstelle ist der Ort der Kostenentstehung und Kostenzurechnung,
ein betrieblicher Bereich, der selbständig abgerechnet wird.
Die Einteilung des Betriebs in Kostenstellen erfolgt nach Verantwortungsbereichen, räumlichen Gesichtspunkten, Betriebsfunktionen, abrechnungstechnischen Aspekten.
Somit ist eine Kostenstelle ein Betriebsteil, der
? einem Kostenstellenbereich untergeordnet oder mit ihm identisch ist,
? eine Einheit für die Kostenerfassung bildet,
? eine Einheit für die Leistungserfassung darstellt und
? die Zuordnung der Kosten zu den Leistungen ermöglicht.
Beispiel:
(1) Kostenstellen werden häufig nach Funktionsbereichen (Kostenstellen-
bereichen) des Industriebetriebs unterschieden:
? Materialkostenstellen,
? Fertigungskostenstellen,
? Forschungs- und Entwicklungskostenstellen,
? Verwaltungskostenstellen,
? Vertriebskostenstellen,
? allgemeine Kostenstellen .
(2) Kostenstellen können auch nach der Art der Abrechnung geordnet
werden:
Hilfskostenstellen (sie geben ihre Leistungen an andere Kostenstellen ab) und Hauptkostenstellen (ihre Leistungen werden nicht auf andere Kostenstellen, sondern auf die Kostenträger verrechnet).
Hinweis:
In der Praxis wird das Ergebnis der Kostenstellenaufteilung im Kosten-
stellenplan festgehalten.
Kostenstellen sind abgegrenzte Verantwortungsbereiche der Unternehmung, für die die Kosten gesondert ermittelt werden zum Zwecke der kostenverursachungsgerechteren Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger sowie für die Kostenkontrolle. Die Kostenstelleneinteilung erfolgt nach räumlichen, organisatorischen, funktionellen und rechnungstechnischen Kriterien, was zu folgender grundsätzlicher Unterscheidung führt:
1. Hauptkostenstellen: Die anfallenden Kosten werden mit Hilfe von Kalkulationszuschlägen auf die Kostenträger verrechnet.
2. Hilfskostenstellen: Die dort anfallenden Kosten werden auf die Hauptkostenstellen umgelegt (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).
3. Nebenkostenstellen: Erfassen die Kosten der Nebenproduktion (z.B. Verwertung von Abfällen), die direkt auf die Nebenprodukte mittels Zuschlagssätzen verrechnet werden können.
Die Kostenstellenbildung dient der Ermittlung von Zuschlagssätzen, mit denen die Gemeinkosten auf die Kostonträger verrechnet werden. Da sie zugleich Verantwortungsbereiche darstellen, haben sie gleichzeitig der Kostenkontrolle zu dienen. Außerdem sind sie Planungsbereiche für die Vorgabe der Plankosten im Rahmen eines Systems der Plankostenrechnung (Budget).
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