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Stillegung
ist die dauernde oder vorübergehende Außerbetriebnahme von
Aggregate
n, Aggregatgruppen,
Teilbetrieb
en oder ganzen
Unternehmungen
. Gründe für dauernde Stillegungen:
1.
Aggregate
sind veraltet (vgl.
Nutzungsdauer
) und müssen ersetzt werden.
2. Einzelne Betriebszweige erreichen
langfristig
keine
Deckung
der
Vollkosten
und bringen auch keinen
Deckungsbeitrag
.
3. Die Gesamtunternehmung erreicht
langfristig
keine
Deckung
der
Vollkosten
.
4. Betriebsaufgabe aus nicht
wirtschaftlich
en Gründen.
Gründe für vorübergehende Stillegungen:
1.
Ausführung
von
Reparatur
en an
Aggregate
n.
2. +
Anpassung
der
Fertigung
an
Saisonschwankungen
in der
Beschaffung
oder im
Absatz
(
z
.
B
. Ernteverwertungsbetriebe).
3.
Kurzfristig
es Sinken der
Verkaufspreis
e unter die
Preisuntergrenze
(
kritische Stillstandsdauer
). Der
Entscheidung
über eine vorübergehende Stillegung muß ein
Kostenvergleich
vorangehen. Dabei ist zu beachten, daß bei nur vorübergehender Stillegung kein Abbau der
fixen Kosten
möglich ist. Mögliche
Auswirkung
en auf den
Absatz
-,
Personal
- und Finanzsektor müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
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