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Untergesellschaft

Die Untergesellschaft, Tochterunternehmung oder Tochtergesellschaft ist die unter einheitlicher Leitung stehende Unternehmung im Konzern, die aufgrund von finanziellen Beteiligungen oder vertraglichen Regelungen von der Obergesellschaft, Mutterunternehmung oder Muttergesellschaft beherrscht wird.

 

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