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Unternehmungswertanalyse
Die Unternehmungswertanalyse stellt bei der
Unternehmungsbewertung
auf den Bewertungsanlaß und auf die
Interessenkonflikt
e ab. Der Unternehmungswert kann danach als
Entscheidungswert
, als
Arbitriumwert
und als
Argumentationswert
angesehen werden. Der
Entscheidungswert
hat die
Aufgabe
, den
Partei
en
Entscheidungshilfe
n in
Form
von
Preisuntergrenzen
für den
Verkäufer
und
Preisobergrenzen
für den
Käufer
zu geben, um die
Preisgrenzen
für
Verhandlungen
festzulegen. Der
Arbitriumwert
als Vermittlungswert dient der konfliktbezogenen oder gutachterlichen Wertfindung. Er kann ein Einigungswert oder auch ein Entschädigungswert sein. Die
Aufgabe
des
Argumentationswert
es ist die Begründung oder
Fundierung
eines Unternehmungswertes, um die
Verhandlungsposition
einer
Partei
zu
stärke
n. Bei der
Verhandlung
wird dann nicht die
Einigung
über Preiszugeständnisse, sondern die Übereinkunft über das Bewertungsverfahren (
Ertragswert
,
Substanzwert
,
Mittelwert
) angestrebt.
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