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Preisgrenzen

Preisgrenzen können auftreten als Preisobergrenzen bei der Beschaffung von Gütern oder Preisuntergrenzen bei deren Verkauf.

P werden vielfach im Rahmen der Beschaffungs und Absatzplanung verwendet. Hierbei geben Preisobergrenzen das Beschaffungspreislimit an, das für die Beschaffung von im Produktionsprozeß einzusetzenden Gütern nicht überschritten werden darf. Preisuntergrenzen geben das Absatzpreislimit an, das beim Verkauf von erstellten Produkten nicht unterschritten werden sollte. Die Festlegung dieser P. (Preisgrenzen, Ermittlung von) hängt von den Zielsetzungen eines Unternehmens ab, die sich am kalkulatorischen Erfolg, am Umsatz oder an der Liquidität orientieren können. Mit Hilfe kalkulatorischer Erfolgsrechnungen (mit ErfolgErlös Kosten) lassen sich zweckmäßigerweise nur am kalkulatorischen Erfolg ausgerichtete P. ermitteln, die ein Unternehmen nur kurzfristig als Marketinginstrument einsetzen kann; denn bei diesen P. verzichtet ein Unternehmen auf seine volle Kostendeckung, wodurch es langfristig seine Existenz gefährdet.

 

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Preisgrenzen, Ermittlung von

 

 
     
           
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