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Preisobergrenze

Preisobergrenze (POG) ist der Höchstpreis einer Leistungseinheit, bei
dem sich deren Verwendung im Betrieb gerade noch lohnt.

Problem:
Wie bei allen kostenrechnerischen Entscheidungen ist auch bei der
Festlegung der Preisobergrenze die Frage der relevanten Kosten zu
prüfen:
Langfristig sind neben den variablen auch die abbaufähigen Fixkosten ent-
scheidungsrelevant.

Beispiel:
Für die Festlegung der Preisobergrenze in der Praxis sind drei Fälle zu
unterscheiden:
(1) Existiert für das benötigte Gut eine Alternative, ein Substitutionsgut,
so ist der Preis des Substitutionsguts als Preisobergrenze anzuset-
zen.

(2) Kann ein Gut nicht nur gekauft, sondern auch im eigenen Betrieb her-
gestellt werden, so bestimmt sich die Preisobergrenze beim Kauf
durch die Kosten der Selbsterstellung (Eigenfertigung oder Fremdbe-
zug).

(3) Besteht die Alternative zur Beschaffung des Guts im Verzicht auf die
Herstellung des Endprodukt
s, so bestimmt sich die Preisobergrenze
durch den entgangenen Gewinn (Opportunitätskosten) beim Nichtver-
kauf des Artikels.

Einkauf: Der erzielbare Preis der eigenen Produkte bestimmt in der retrograden Kalkulation die Preisobergrenze für die einzukaufenden Produktionsfaktoren. Eine solche Berechnung ist besonders bei großen Preisschwankungen interessant. Verkauf: Die Bestimmungen gegen Preistreiberei, Wucher und Mietwucher bilden für jeden Betrieb eine Begrenzung in seiner Preisstellung.

 

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