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Preisuntergrenzen
[s.a. Preisobergrenzen] Preisuntergrenzen sind kritische Verkaufsbzw. Angebotspreise, die ein Anbieter nicht anzunehmen bereit oder in der Lage ist bzw. die rechtlich nicht zulässig sind (vgl. Diller, 2000, S. 239). Man unterscheidet dabei nach den Bestimmungsgründen der Preisfestlegung unterschiedliche Arten von Preisuntergrenzen.
Kostenwirtschaftliche Preisuntergrenzen werden nach ihrer Fristigkeit unterschieden. Die langfristige Preisuntergrenze wird durch die Forderung nach Vollkostendeckung bestimmt. So entspricht die langfristige Preisuntergrenze den totalen Stückkosten. Kurzfristig kann eine Unterschreitung dieses kritischen Wertes zweckmäßig sein. Die kurzfristige Preisuntergrenze wird durch die Forderung nach Teilkostendeckung determiniert, so nach Deckung der variablen Kosten. Sie entspricht den Grenzkosten pro Leistungseinheit (vgl. Zentes, 2002). Finanzwirtschaftliche Preisuntergrenzen sind liquiditätsorientiert und zielen auf die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen ab (vgl. Engeleiter, 1981, Sp. 1371). Markt- bzw. wettbewerbsstrategische Preisuntergrenzen basieren auf Überlegungen bezüglich zulässiger bzw. angestrebter Preisabstände zur Konkurrenz. Sie können z.B. im Rahmen einer Positionierung als Premium-Anbieter eine Rolle spielen (vgl. Liebmann/Zentes, 2001, S. 190ff.). Rechtlich vorgegebene Preisuntergrenzen basieren auf rechtlichen Regelungen, so z.B. ist in Deutschland gemäß GWB der Verkauf unter Einstandspreis verboten. Preisuntergrenzen in organisierten Marktveranstaltungen, so Auktionen, sind z.B. die Ausgangspreise Englischer Auktionen, die nach dem Aufschlagverfahren erfolgen; auch im Rahmen von Holländischen Auktionen, die nach dem Abstrichverfahren verlaufen, bestehen zumeist definierte Preisuntergrenzen (vgl. Zentes, 2002).
Eine weitere Form der Preisuntergrenzen stellen die Preis-Mengen-Grenzen dar, die im Rahmen von Break-Even-Analy-sen als Preis-Mengen-Kombinationen ermittelt werden, bei denen die Gewinnschwelle erreicht wird.
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