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Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG)
Gesetz
über die Beaufsichtigung der
privat
en
Versicherungsunternehmungen
vom 12. 5. 1901, in der
Bekanntmachung
vom 6. 6. 1931 mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen; letzte Änderung: Erstes Durchführungsgesetz/
EWG
zum VAG vom 18. 12. 1975) wichtigste
Quelle
des
Recht
s über die
Versicherungsaufsicht
, die vom
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
und den Landesaufsichtsbehörden wahrgenommen wird.
Versicherungsaufsicht
ist die staatliche Überwachung der Versicherungs-
Unternehmen
mit dem
Ziel
, die Belange der Versicherten zu wahren und die dauernde Erfüllbarkeit der
Verpflichtung
en aus den
Versicherung
en sicherzustellen. Das Ver-sicherungsaufsichtsrecht ist dem Gewerbepolizeirecht zuzuordnen. Das VAG enthält außerdem
Gesellschaftsrecht
(Organisationsrecht des
Versicherungsverein
s auf Gegenseitigkeit), Konkursrecht (
Eröffnung
und
Abwicklung
des
Konkurs
es von Versicherungs-
Unternehmen
) und Straf- und Ordnungsstrafrecht. Weitere Bestimmungen des VAG befassen sich mit der
Zusammenarbeit
der Versicherungsaufsichtsbehörden in der
Europäischen Gemeinschaft
.
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