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Wertpapiernebendienstleistungen
Im Sinne des
Wertpapierhandelsgesetz
es (% 2
Abs
. 3) sind dies die
Verwahrung
und
Verwaltung
von
Wertpapiere
n für andere, sofern nicht das
Depotgesetz
anzuwenden ist, die
Gewährung
von
Kredite
n für die
Durchführung
von
Wertpapierdienstleistungen
,
-die
Beratung
bei der
Anlage
in
Wertpapiere
n, Geldmarktinstrumenten oder
Derivate
n.
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