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WTO

WelthandelsorganisationGATT. Seit dem 1.1.1995 Nachfolgeorganisation des GATT mit gegenwärtig 144 Mitgliedern (Stand Januar 2002) und Sitz in Genf. Ihre Aufgaben sind: Begleitung von Handelsabkommen, Forum für Verhandlun- gen zwischen Handelspartnern, Moderation und Lösung von Handelskonflikten, Überwachung nationaler Handelspolitiken, technische Unterstützung für Entwicklungsländer und Kooperation mit anderen internationalen Organisationen.

(World Trade Organization) Die WTO wurde am 1.1.1995 Rechtsnachfolgerin des GATT, sie hat derzeit 146 Mitgliedstaaten. Die in Genf ansässige Organisation hat den Zweck, den Welthandel zu fördern. Einen besonderen Schutz genießen die Dritte- Welt-Länder, denen höhere Einfuhrzölle erlaubt sind. Der Umweltschutz ist inzwischen eine weitere wichtige Aufgabe der WTO. Zentrale Vereinbarungen befanden sich bereits im GATT, dessen Unterzeichnerstaaten sich nach dem Zweiten Weltkrieg zum Ziel gesetzt hatten, zwischen möglichst vielen Staaten verbindliche Regeln für den Welthandel
zu schaffen. Damit sollten vor allem protektionistische Tendenzen unterbunden werden.

Die wichtigsten Instrumente, die im GATT entwickelt und in die WTO aufgenommen wurden:

Meistbegünstigungsklausel: Allen anderen Partnerländern des GATT sind die gleichen Einfuhrerleichterungen zu gewähren, wie sie dem am meisten Begünstigten gewährt werden (z.B. bei Zöllen). Ausnahmen gelten für Dritte-Welt-Länder, da es sonst zu unverhältnismäßigen Belastungen dieser Volkswirtschaften kommen kann.

Prinzip der Nichtdiskriminierung: Güter aus GATT-Ländern sind wie Inlandsprodukte zu behandeln (z.B. bei administrativen Auflagen).

Prinzip der unspezifischen Reziprozität: Die GATT-Länder verpflichten sich zu gleichen Gegenleistungen bei Zollsenkungsvorschlägen, Dritte- Welt-Länder sind wieder ausgenommen. Daneben gibt es zahlreiche weitere WTO-Vereinbarungen, die den Handel zwischen den Vertragspartnern fördern. Etwa das Verbot nicht-tarifärer Handelshemmnisse: Sämtliche Handelsschranken sind offen zulegen und in langfristig zu reduzierende Zölle zu integrieren. Neu aufgenommen wurden ein Schlichtungsorgan für Streitfälle sowie der Schutz geistigen Eigentums. Zuletzt wurden die Regelungen auch auf den freien Marktzugang und den Austausch von Dienstleistungen (GATS) ausgeweitet.

 

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