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Wucher
ist ein sittenwidriges und damit nichtiges Rechtsgeschäft. Wucher liegt vor, wenn jemand durch Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen (§ 138 BGB).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein sittenwidriger, unangemessener Gewinn.
Am häufigsten tritt Wucher in Form von Miet-, Kredit- und Zinswucher auf. Nach der geltenden Rechtssprechung handelt es sich dabei um Kreditkosten, die das Doppelte des marktüblichen Zinssatzes überschreiten. Wucherkapital ist die historische Form des zinstragenden Kapitals. >Schuldenfalle, >Zinsknechtschaft
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