| |
|
|
Zahlungsbilanzgleichgewicht
besteht im buchhalterischen Sinne immer, da sich die Teilbilanzen der Zahlungsbilanz immer zu einem Saldo von null ergänzen. Ungleichgewichte können nur in den Teilbilanzen auftreten bzw. in der Umgangssprache. In der praktischen Wirtschaftspolitik spricht man aber von einem Zahlungsbilanzgleichgewicht bzw. außenwirtschaftlichen Gleichgewicht, wenn entweder die Leistungsbilanz oder die Handelsbilanz ausgeglichen sind. Hier die Salden der Leistungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland:
1960 +4,8
1970 +3,2
1980 -12,6
1990 +40,0
1995 -14,5
1996. -7,1
1997 2,3
1998 7,2
1999 -17,3
2000 21,1
2001 +1,3
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|