A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Abhängiges Unternehmen
rechtlich
selbständig
es
Unternehmen
, auf welches von einem anderen (
herrschende
n)
Unternehmen
gem. § 17
AktG
beherrschender
Einfluß
in unmittelbarer oder mittelbarer
Form
ausgeübt wird.
Form
en der
Beherrschung
:
? Mehrheitsbeteiligung gem. § 17(2)
AktG
? hier wird eine
Beherrschung
vermutet ?,
? auf Grund von
Verträgen
und
Satzung
en,
? auf Grund von Personengleichheit in den
Leitungsorgan
en der
herrschende
n und beherrschten
Unternehmen
.
Stehen abhängiges und
herrschendes Unternehmen
unter
einheitlicher Leitung
(gem. § 18(1)
AktG
), bilden sie einen
Konzern
.
Zum
Schutz
der
Minderheitsaktionär
e besteht die
Verpflichtung
? des beherrschenden
Unternehmen
s zum
Ausgleich
von entstandenen
Nachteil
en gem. § 311
AktG
und
? des abhängigen
Unternehmen
s zur
Erstellung
eines
Abhängigkeitsbericht
es gem. § 312
AktG
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Abhängige Unternehmen
Abhängigkeitsbericht
Weitere Begriffe :
Kostenstellenkontrolle
Business Plan
Diskontierungszinsfuß
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum