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Altersgrenze, flexible

Unter fl. A. versteht man die Möglichkeit, nach freier Wahl innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aus dem Berufsleben auszuscheiden und ab diesem Zeitpunkt Altersruhegeld zu beziehen. Bei Männern besteht die Möglichkeit des Ausscheidens ab dem 63. Lebensjahr, bei Frauen ab dem 60. Lebensjahr. Die fl. A. ersetzt damit die zuvor gültige starre Altersgrenze im Lebensjahr von 65 Jahren. Sonderregelungen der fl. A. bestehen bei Schwerbeschädigten, bei längerer Arbeitslosigkeit sowie bei Berufs und Erwerbsunfähigkeit (s. IS 1246 ff. RVO für Arbeiter, für Angestellte §§ 23 ff. AVG). Seit der fteform des § 1248 RVO durch das lentenreformgesetz vom 16. 10. 72 vählt der überwiegende Teil der Mitirbeiter den frühestmöglichen Zeitpunkt des Ausscheidens. In jüngerer eit werden neben einer weiteren »enkung der fl. A. der sog. gleitende ibergang in den Ruhestand, der in iner mehrstufigen Reduzierung der Arbeitszeit vor dem Ausscheiden aus lern Berufsleben besteht, diskutiert.

 

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