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Anlagenbuchhaltung
In der Anlagenbuchhaltung sind sämtliche Bestandsinformationen über die inventarisierten Anlagengegenstände enthalten.
Das Verzeichnis dient der
Berechnung
des jährlichen
Werteverzehr
s und der damit
verbundene
n
Abschreibung
, der
Berechnung
von
Zinsen
auf das in diesem
Anlagevermögen
gebundene Kapital
und der vollständigen
Erfassung
der im
Eigentum
der
Behörde
befindlichen
Grundstücke
und Gebäude, um hierfür auch ein entsprechendes
Nutzungsentgelt
zu berechnen.
ist eine ’
Nebenbuchhaltung
der
Betriebsbuchhaltung
. Die Anlagenbuchhaltung dient der
Erfassung
der
Anlagen
, und zwar in
Form
einer
Verbrauchserfassung
für die Zwecke der
Kostenrechnung
und in
Form
einer Bestandserfassung für die Zwecke der
Bilanz
. Im einzelnen läßt sich folgender
Aufgabenkatalog
aufstellen:
1. Nachweis des
Bestand
es und der Bewegungen des Sachanlagevermögens
2.
Ermittlung
des Anlagevermögensbestandes am Rechnungslegungsstichtag und der Bewegungen des
Anlagevermögens
während der
Rechnungsperiode
für die spezifischen Zwecke der Handels- und
Steuerbilanz
3.
Ermittlung
der
bilanziell
en,
steuerlich
en und
kalkulatorischen Abschreibungen
4.
Wertermittlung
für die
Sachversicherung
(
z
.
B
.
Feuerversicherung
)
5.
Ermittlung
der
Besitzsteuern
6.
Erstellung
von Investitionsplänen und Abschreibungsplänen für die
Budgetplanung
7.
Ermittlung
der
Reparaturkosten
zum Zwecke von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
8.
Bildung
von
Verteilungsschlüssel
n für die
Kostenrechnung
, soweit das
Anlagevermögen
dazu als
Grundlage
dient
9. Unterstützung der ’
Inventur
. Die organisatorische
Durchführung
der Anlagenbuchhaltung wird mit Hilfe von Anlagelisten,
Anlagekartei
en vollzogen und wird heute immer mehr mit
EDV
unterstützt.
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