In Deutschland wurden diese Listen als Anlage zur Außenwirtschaftverordnung nach § 7 AWG (Außenwirtschaftsgesetz) bindendes Recht; Ausnahmen mussten beim Außenwirtschaftsamt beantragt und COCOM gemeldet werden. Damit unterlagen Verstöße gegen die COCOM-Liste auch den Sanktionen des nationalen Außenwirtschaftsrechts.
Mit Beendigung des Ost-West-Konfliktes wurde COCOM am 31. März 1994 einvernehmlich aufgelöst und die Gründung einer Nachfolgeorganisation (New Forum) vereinbart. Ziel ist die Vermeidung von Exporten von Massenvernichtungswaffen oder Technologien zu ihrer Herstellung in politisch unzuverlässige Entwicklungsländer und Schwdlenländer wie Nord-Korea, Irak oder Libyen. Zu diesem Zweck können in der neuen Organisation auch ehemalige sozialistische Staaten mitwirken (vgl. Koch, 1998a, S. 166t).