A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Drittverwahrung
Ist gegeben, wenn ein Erstverwahrer (Zwischenverwahrer) die ihm zur
Verwahrung
anvertrauten
Wertpapiere
einem weiteren
Verwahrer
weitergibt.
Nach dem
Depotgesetz
kann der
Verwahrer
von
Wertpapiere
n, also die depotführenden
Kreditinstitute
, die
Wertpapiere
bei einem anderen Institut, regelmäßig bei einer
Wertpapiersammelbank
, zur
Verwahrung
weitergeben, ohne bei dem Einlieferer ausdrücklich eine Ermächtigung einholen zu müssen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Drittrangmittel
Drive in / Drive off
Weitere Begriffe :
Durchschnittlicher Lagerbestand
Anstalt
Maximaler Bruttogewinn
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum