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Familiengesellschaft

Gesellschaft, an der mehrheitlich Angehörige i.S.d. § 15 AO beteiligt sind. Steuerliche Vorteile können sich durch eine progressionsmindernde Umverteilung der Einkünfte innerhalb der Familie sowie infolge erbschaftsteuerlicher Minderbelastungen ergeben.

Eine Familiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Anteile sich im Eigentum einer oder mehrerer natürlicher Personen befinden, die im Sinne von § 15 AO miteinander verwandt oder verschwägert sind. Für Familiengesellschaften gelten Erleichterungen bezüglich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

 

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