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Floor

(a) (Zinsausgleichszertifikat) Optionsschein (Typ European Option), der das Recht auf Zinsausgleichszahlungen verbrieft. Die Zinsausgleichszahlungen errechnen sich im Regelfall aus der Differenz um die ein bestimmter Referenzzinssatz (z. B. Fibor) an einem Stichtag unter einer festgelegten Zinsuntergrenze liegt.
(b) Bezeichnung für eine garantierte Zinsuntergrenze, die teilweise bei Floating Rate Notes (Floater) in den Anleihebedingungen festgeschrieben wird. Ihre Existenz garantiert den Investoren, daß die Verzinsung der Anleihe im Verlauf einer Niedrigzinsphase auf ein Minimalniveau festgeschrieben wird; Gegenteil: Cap.

Finanzinnovation zur Absicherung gegen Zinssenkungen. Ein Zins-floor ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich der Verkäufer eines floor verpflichtet, während der vereinbarten Laufzeit an den Käufer immer dann eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn der Referenzzins (Marktsatz, z. B. Libor) zu Beginn der Referenzperiode die vereinbarte Zinsuntergrenze (floor rate) unterschreitet. Die Ausgleichszahlung entspricht dem Wert der Differenz zwischen Referenzzins und Zinsuntergrenze. Eingesetzt werden kann ein floor beispielsweise von einem Gläubiger eines variabel verzinslichen Kredites zur Absicherung gegen fallende Zinsen. -. collar; Gegensatz cap.

 

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Floor Floater

 

 
     
           
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