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Referenzzinssatz
(Referenzzins) Bezeichnung für einen definierten Zinssatz, auf den sich Kreditgeber und -nehmer im Hinblick auf einen vertraglich vereinbarten Kreditzins, dessen Neufestsetzung periodisch den jeweiligen Marktkonditionen entsprechend erforderlich wird, einigen. Der zu zahlende Kreditzins kommt dadurch zustande, daß auf den definierten Referenzzins ein über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg definierter Aufschlag in Form von x Prozentpunkten (z. B. 3 Prozentpunkte) erhoben wird. Sinkt (steigt) der Referenzzins, so verhält sich der vereinbarte Kreditzins in gleicher Wechselbeziehung. Typische Referenzzinssätze z. B. der Diskontsatz (Lombardsatz) der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit dem Kontokorrentkredit ( Lombardkredit), LIBOR und FIBOR bei Floating Rate Notes, LIBOR oder andere Interbank Offered Rates bei Euro-Commercial Papers, Note Issuance Facilities, syndizierten Eurokrediten und allen anderen Formen von Roll-over-Krediten.
Zinssatz , von dem die bei einer Floating-Rate-Note zu zahlenden Zinsen abhängig gemacht werden, z.B. der FIBOR oder der LIBOR.
Der Referenzzinssatz ist eine Bezugsgröße, die häufig für Verträge, aber auch für Gesetze angewendet wird. Oftmals werden in Verträgen oder bei Vollstreckungstiteln Zinssätze z.B. für den Zahlungsverzug angegeben, die sich auf den Diskont- oder Lombardsatz der jeweiligen Zentralbank beziehen, in Deutschland auf den Diskont- oder Lombardsatz der Bundesbank. Diese Bezugszinssätze nennt man dann Referenzzinssatz.
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