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Zinsoption

(1) bei Floating Rate Notes das vereinzelt eingeräumte Recht des Emittenten, die Zinsbasis für die Folgeperiode wählen zu können;
(2) verbrieft deren Käufer gegen die Zahlung einer Optionsprämie an den Verkäufer bzw. Stillhalter das Recht, festverzinsliche Wertpapiere innerhalb der Optionslaufzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kurs zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Als Variante bietet der Markt auch Zinsoptionen in Form von Call- oder Put-Optionen auf ein bestimmtes Instrument (z. B. bestimmte Bundesanleihe), die die Zahlung eines Differenzbetrages induzieren. Der Differenzbetrag ist die in DM ausgedrückte Differenz, um die im Fall der Call-Option der am Ausübungstag festgestellte Einheitskurs der Wertpapierbörse den Basiskurs überschreitet. Im Fall der Put-Option ist der Differenzbetrag die in DM ausgedrückte Differenz, um die der Basiskurs am Ausübungstag den Kassakurs überschreitet.

 

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