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Garantiekapital
(
Haftungskapital
)
(1) Eigenkapital (
Eigenfinanzierung
) einer
Unternehmung
unter dem Gesichtspunkt der
Haftungsfunktion
. Sein
Volumen
wirkt in positiver
Korrelation
zur Möglichkeit der
Finanzierung
mit
Fremdkapital
(
Finanzierungsregeln
) ?
Volumen
und
Kosten
(
Fremdkapitalkosten
) ? und fixiert damit letztendlich die Gesamtkapitalausstattung der
Unternehmung
. Im besonderen Maße sind
Kreditinstitute
gem. §§ 10, 10a
KWG
gehalt
en mit ausreichend hohem
Eigenkapitalanteil
ausgestattet zu sein, da die
Eigenkapitalquote
das
Geschäftsvolumen
limitiert
.
(2) aus dem eingezahlten
Grundkapital
und dem
Reservefonds
zusammengesetztes
Kapital
bei
Hypothekenbanken
und
Grundkreditanstalten
. Es muß in einer bestimmten
Relation
zum
Refinanzierungsvolumen
(Umfang der im
Umlauf
befindlichen
Pfandbriefe
zuzüglich der aufgenommenen
Darlehen
) stehen.
Das
Eigenkapital
, insbesondere das
gezeichnete Kapital
, einer
Unternehmung
wird oft als
Garantie
- oder
Haftungskapital
bezeichnet. Den
Gläubigern
gegenüber haftet das
Vermögen
.
Eigenkapital
.
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