A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Garantiekapital
(
Haftungskapital
)
(1) Eigenkapital (
Eigenfinanzierung
) einer
Unternehmung
unter dem Gesichtspunkt der
Haftungsfunktion
. Sein
Volumen
wirkt in positiver
Korrelation
zur Möglichkeit der
Finanzierung
mit
Fremdkapital
(
Finanzierungsregeln
) ?
Volumen
und
Kosten
(
Fremdkapitalkosten
) ? und fixiert damit letztendlich die Gesamtkapitalausstattung der
Unternehmung
. Im besonderen Maße sind
Kreditinstitute
gem. §§ 10, 10a
KWG
gehalt
en mit ausreichend hohem Eigenkapitalanteil ausgestattet zu sein, da die
Eigenkapitalquote
das
Geschäftsvolumen
limitiert
.
(2) aus dem eingezahlten
Grundkapital
und dem Reservefonds zusammengesetztes
Kapital
bei
Hypothekenbanken
und
Grundkreditanstalten
. Es muß in einer bestimmten
Relation
zum
Refinanzierungsvolumen
(
Umfang
der im
Umlauf
befindlichen
Pfandbriefe
zuzüglich der aufgenommenen
Darlehen
) stehen.
Das
Eigenkapital
, insbesondere das
gezeichnete Kapital
, einer
Unternehmung
wird oft als
Garantie
- oder
Haftungskapital
bezeichnet. Den
Gläubigern
gegenüber haftet das
Vermögen
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Garantiegeschäft
Garantiekonsortium
Weitere Begriffe :
ASEAN
Cross-Default-Clause
Zufallsvariable
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum