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Garantiekapital

(Haftungskapital)
(1) Eigenkapital ( Eigenfinanzierung) einer Unternehmung unter dem Gesichtspunkt der Haftungsfunktion. Sein Volumen wirkt in positiver Korrelation zur Möglichkeit der Finanzierung mit Fremdkapital ( Finanzierungsregeln) ? Volumen und Kosten ( Fremdkapitalkosten) ? und fixiert damit letztendlich die Gesamtkapitalausstattung der Unternehmung. Im besonderen Maße sind Kreditinstitute gem. §§ 10, 10a KWG gehalten mit ausreichend hohem Eigenkapitalanteil ausgestattet zu sein, da die Eigenkapitalquote das Geschäftsvolumen limitiert.
(2) aus dem eingezahlten Grundkapital und dem Reservefonds zusammengesetztes Kapital bei Hypothekenbanken und Grundkreditanstalten. Es muß in einer bestimmten Relation zum Refinanzierungsvolumen (Umfang der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe zuzüglich der aufgenommenen Darlehen) stehen.

Das Eigenkapital, insbesondere das gezeichnete Kapital, einer Unternehmung wird oft als Garantie- oder Haftungskapital bezeichnet. Den Gläubigern gegenüber haftet das Vermögen.

Eigenkapital.

 

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